Hundetaxen

Seit 1. Mai 2012 ist das neue Hundegesetz (HuG) in Kraft. Dieses Gesetz bringt folgende Neuerungen mit sich:

Aufgrund der diversen Neuerungen bitten wir die HundehalterInnen ein letztes Mal persönlich bei der Finanzverwaltung die Gebühr für die Hundehaltung für das Jahr 2012 zu entrichten. Bitte nehmen Sie den Heimtierausweis (Heimtierpass) sowie für Neu-Hundehalter ab 2008 den Sachkundenachweis (Theorie und Praxis je Hund) mit.

Sofern alle Daten erfasst werden können und keine weiteren Änderungen folgen, werden voraussichtlich ab 2013 die Hundetaxen mittels Rechnung erhoben und Ihnen so der Gang zur Gemeindeverwaltung erspart.

Mikrochip

Gestützt auf die  eidg. Tierseuchenverordnung müssen sämtliche Hunde (Welpen spätestens drei Monate nach der Geburt) seit 1. Januar 2007  gekennzeichnet und registriert sein. Als Registrierstelle für Hunde aus dem Kanton Aargau wurde die Firma ANIS (Animal Identity Service AG) in Bern bezeichnet. Weitere Infos siehe unter www.anis.ch.

Hundegesetz (Stand 01.05.2012)  [PDF, 110 KB]

Hundeverordnung (Stand 01.05.2012)  [PDF, 115 KB]

Hundeverordnung_Anhang  [PDF, 90.0 KB]

Häufige Fragen zum Hundegesetz  [PDF, 137 KB]

 Interessante Links:

Aus- und Weiterbildung

Hunde richtig halten

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