Hundetaxen
Seit 1. Mai 2012 ist das neue Hundegesetz (HuG) in Kraft. Dieses Gesetz bringt folgende Neuerungen mit sich:
- Es muss eine Kopie des Heimtierausweises sowie der Sachkundenachweis-Bestätigung (Theorie ab Ersthund sowie Praxis pro gehaltenen Hund) bei der Gemeinde hinterlegt werden.
- Die Hundekontrollmarke wird abgeschafft, da die Hunde über Mikrochips identifizierbar sind.
- Neuzugänge oder Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnorts-, Adresswechsel, Tod des Hundes) sind innert 10 Tagen der Wohngemeinde sowie der Animal Identity Service AG (ANIS) zu melden.
- Die Hundetaxe beträgt für das Jahr 2012 Fr. 115 pro Jahr und Hund. Wird die Hundehaltung zwischen dem 1. Mai und 31. Oktober aufgegeben und dies innert 10 Tagen an die Gemeinde gemeldet, wird auf Antrag die Hälfte der Hundetaxe rückerstattet.
Aufgrund der diversen Neuerungen bitten wir die HundehalterInnen ein letztes Mal persönlich bei der Finanzverwaltung die Gebühr für die Hundehaltung für das Jahr 2012 zu entrichten. Bitte nehmen Sie den Heimtierausweis (Heimtierpass) sowie für Neu-Hundehalter ab 2008 den Sachkundenachweis (Theorie und Praxis je Hund) mit.
Sofern alle Daten erfasst werden können und keine weiteren Änderungen folgen, werden voraussichtlich ab 2013 die Hundetaxen mittels Rechnung erhoben und Ihnen so der Gang zur Gemeindeverwaltung erspart.
Mikrochip
Gestützt auf die eidg. Tierseuchenverordnung müssen sämtliche Hunde (Welpen spätestens drei Monate nach der Geburt) seit 1. Januar 2007 gekennzeichnet und registriert sein. Als Registrierstelle für Hunde aus dem Kanton Aargau wurde die Firma ANIS (Animal Identity Service AG) in Bern bezeichnet. Weitere Infos siehe unter www.anis.ch.
Hundegesetz (Stand 01.05.2012) [PDF, 110 KB]
Hundeverordnung (Stand 01.05.2012) [PDF, 115 KB]
Hundeverordnung_Anhang [PDF, 90.0 KB]
Häufige Fragen zum Hundegesetz [PDF, 137 KB]
Interessante Links:
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