Inventarwesen

Beim Tod eines Steuerpflichtigen erstellt die Gemeindekanzlei ein Steuerinventar. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, kann auch ein Öffentliches Inventar oder ein Sicherungsinventar als Erbschaftsinventar erforderlich sein.

Auskunft über die Inventarverfahren gibt Ihnen die Gemeindekanzlei.

Hilfreiche Links

Informationen des Kantonales Steueramtes zu den steuerlichen Folgen bei Todesfällen


zur Abteilung Gemeindekanzlei

zum Seitananfang