Amtliches Publikationsorgan
Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde sind die „Mitteilungen aus dem Gemeindehaus". Es steht ausserdem der Schule, den Kirchen, den Vereinen und anderen öffentlichen Institutionen zur Verfügung und wird jeweils am Donnerstag in alle Haushaltungen verteilt oder ist hier über Internet abrufbar. - Private Insertionen werden keine entgegengenommen. - Redaktionsschluss: Freitag, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei .
Informations-_und_Datenschutzreglement_2009 [PDF, 40.0 KB]: §§ 8-12
Antrag_fuer_Inserat_im_Blaettli [DOC, 30.0 KB]
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