Stimmregister

Die Einwohnerkontrolle führt das Stimmregister der Einwohnergemeinde. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, mit Wohnsitz in Schinznach-Dorf. Das Stimmrecht berechtigt zur Teilnahme an Wahlen, Abstimmungen, Gemeindeversammlungen und Unterzeichnung von Referendum und Initiative. Wer stimmberechtigt ist, ist auch wahlfähig.

Abstimmungsdaten 2012

11. März 2012

17. Juni 2012

23. September 2012

21. Oktober 2012

25. November 2012

Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen werden jeweils drei Wochen vor dem Abstimmungstag allen Stimmberechtigten zugestellt (bei kommunalen Abstimmungen / Wahlen jeweils zwei Wochen vorher).

Wahllokal und Urnenöffnungszeiten

Am Sonntag im Gemeindehaus von 08.30 bis 09.30 Uhr. Am Freitag in der Aula eine halbe Stunde vor der Gemeindeversammlung.

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