Stimmregister
Die Einwohnerkontrolle führt das Stimmregister der Einwohnergemeinde. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, mit Wohnsitz in Schinznach-Dorf. Das Stimmrecht berechtigt zur Teilnahme an Wahlen, Abstimmungen, Gemeindeversammlungen und Unterzeichnung von Referendum und Initiative. Wer stimmberechtigt ist, ist auch wahlfähig.
Abstimmungsdaten 2012
11. März 2012
17. Juni 2012
23. September 2012
21. Oktober 2012
25. November 2012
Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen werden jeweils drei Wochen vor dem Abstimmungstag allen Stimmberechtigten zugestellt (bei kommunalen Abstimmungen / Wahlen jeweils zwei Wochen vorher).
Wahllokal und Urnenöffnungszeiten
Am Sonntag im Gemeindehaus von 08.30 bis 09.30 Uhr. Am Freitag in der Aula eine halbe Stunde vor der Gemeindeversammlung.
zum Seitananfang

