Namenserklärung und Namensänderung
Namenserklärung
Nach der Scheidung oder Ungültigerklärung der Ehe haben Sie, die Möglichkeit innerhalb eines Jahres nachdem das Gerichtsurteil rechtskräftig geworden ist, beim Zivilstandsamt persönlich eine Namenserklärung abzugeben.
Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir einen Termin für die Namenserklärung vereinbaren können. Gerne werden wir Sie über die einzureichenden Unterlagen informieren. Info
Namensänderung
Sie möchten Ihren Namen ändern?
Bitte wenden Sie sich direkt an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Sektion Bürgerrechte und Personenstand, in Aarau. Unter Info erhalten Sie weitere Informationen über das Vorgehen und über die notwendigen Dokumente.
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