Geburt
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Die Spitalgeburten werden von der Spitalverwaltung direkt dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet.
Hausgeburten müssen innert drei Tagen dem Zivilstandsamt angezeigt werden. Die Anzeige kann persönlich durch den Vater, die Mutter des Kindes, die Hebamme, den Arzt oder eine andere Person, die bei der Geburt dabei war, erfolgen.
Bitte bringen Sie bei einer Hausgeburt die Geburtsanzeige der Hebamme mit. Info
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